Weiterbildung
Weiterbildung zum Flexografenmeister/-in Der Meisterbrief ist das
Qualitäts- und Gütesiegel für Produkte und Leistungen des
Handwerks. Wer einen Handwerksbetrieb führen und Lehrlinge ausbilden
möchte, kann die handwerkliche Meisterprüfung ablegen. Mit dem
Meisterbrief weisen Handwerker gegenüber ihren Kunden aus, dass sie
können, was sie anbieten. „Meister wissen wie's
geht!“ – unter diesem Motto steht auch eine Kampagne des
deutschen Handwerks, mit der Betriebe und Organisationen für das Know-how
von Deutschlands Meisterbetrieben werben
Meister im Flexografen-Handwerk
Der Meisterbrief ist das Qualitäts- und Gütesiegel für Produkte
und Leistungen des Flexografen-Handwerks. Wer einen Handwerksbetrieb führen
und Lehrlinge ausbilden möchte, kann die handwerkliche Meisterprüfung
ablegen. Mit dem Meisterbrief weisen Handwerker gegenüber ihren Kunden aus,
dass sie können, was sie anbieten.
Die Meisterprüfung gliedert sich in 4 selbständige Prüfungsteile:
- Teil I Fachpraxis Flexografie
- Teil II Fachtheorie Flexografie
- Teil III Wirtschafts- und Rechtskunde
- Teil IV Berufs- und Arbeitspädagogik
Die fachspezifischen Meisterprüfungsteile I und II werden von Zentralen
Meisterprüfungsausschuss der Handwerkskammer Wiesbaden abgenommen. Die
Prüfungsteile III und IV sind nicht Gewerksspezifisch und können an
der jeweils zuständigen Handwerkskammer abgelegt werden. Die einzelnen
Teile der Meisterprüfung können in beliebiger Reihenfolge zu
verschiedenen Prüfungsterminen absolviert werden. Sind alle vier Teile
bestanden, darf der Meisterprüfling die Bezeichnung Flexografenmeister
führen.
Zur Meisterprüfung im Flexografen-Handwerk wird zuzulassen, wer eine
Gesellenprüfung im Flexografen-Handwerk bestanden hat. Über Ausnahmen
entscheidet die zuständige Handwerkskammer auf Antrag.
Förderungsmöglichkeiten: Das neue Meister-BAföG Mit dem neuen
Meister-BAföG haben sich die Fort- und Weiterbildungsbedingungen deutlich
verbessert. Von dem ausgeweiteten Förderanspruch und den
Darlehensverbesserungen, die zum 1. Juli 2009 in Kraft getreten sind,
profitieren vor allem Familien sowie Alleinerziehende mit Kind,
Existenzgründer und fortbildungswillige Migranten. Die
Handwerksorganisation hatte sich intensiv für diese Verbesserung des
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) stark gemacht. Allein in den
kommenden vier Jahren investieren Bund und Länder nun etwa 272 Millionen
zusätzlich in die Fortbildungsförderung.
Wer hat Anspruch auf Förderung?
Förderungsberechtigt sind deutsche Staatsbürger und Personen aus
Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Voraussetzung ist, dass der
Antragsteller eine anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen
vergleichbaren Berufsabschluss hat. Eine Altersgrenze besteht nicht.
Ausländer mit festem Wohnsitz in Deutschland können ebenfalls
Förderung erhalten. Neu ist, dass seit 1. Juli 2009 Migranten auch
dann gefördert werden, wenn sie im Vorfeld nicht berufstätig waren.
Ausschlaggebend ist nur noch ihre dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland.
Welche Fortbildungsmaßnahmen werden gefördert?
Förderungsfähig sind in erster Linie Aufstiegsfortbildungen, die auf
öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen nach Handwerksordnung
(HwO), Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder vergleichbare Prüfungen vorbereiten
und mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Darunter fallen etwa
Fortbildungen zum Handwerks- oder Industriemeister, Techniker, Betriebswirt oder
andere vergleichbare Qualifikationen.
Zudem besteht mit dem neuen Meister-BAföG auch ein Rechtsanspruch auf
Förderung, wenn bereits eine selbstfinanzierte Fortbildung absolviert
wurde. Bislang wurde nur die erste Aufstiegsfortbildung gefördert.
Wie hoch ist die Förderung?
Das AFBG sieht einen Beitrag zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und
den Kosten des Prüfungsstücks vor. Bei Vollzeitmaßnahmen
können zudem eigene Unterhaltskosten und Unterhaltskosten für
Ehepartner und Kinder gefördert werden. Die Förderung wird einkommens-
und vermögensabhängig gewährt. Über Art und Höhe des
Förderanspruchs entscheiden von den Ländern bestimmte Behörden.
Das Darlehen selbst wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
ausgezahlt.
Wie profitieren Fortbildungswillige mit Kind?
Für jedes Kind erhalten Fortbildungswillige zusätzlich 210 Euro
monatlich zum Unterhaltsbeitrag (bislang 179 Euro). Der Betrag wird zu
50 Prozent als Zuschuss gewährt, das heißt er ist nur noch zur
Hälfte rückzahlungspflichtig. Für Alleinerziehende wird ein
Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro pro Monat und Kind unter 10 Jahren
als Zuschuss gegeben.
Neu ist, dass der Unterhaltsbeitrag und Kinderzuschlag auch während der
Prüfungsvorbereitungsphase von bis zu drei Monaten als Darlehen
gewährt wird.
Wie zahlt sich der erfolgreiche Prüfungsabschluss aus?
Neben dem persönlichen Qualifizierungsanreiz schaffen die neuen
Förderungsregelungen eine zusätzliche Motivation zum
Weiterbildungsabschluss: Erfolgreichen Prüfungsteilnehmern werden als
Leistungsanreiz 25 Prozent des Restdarlehens für die Lehrgangs- und
Prüfungsgebühren erlassen.
Wie können Existenzgründer zusätzlich profitieren?
Mit dem neuen Meister-BAföG zahlt sich Existenzgründer noch mehr aus:
Wer als Existenzgründer einen Mitarbeiter oder Auszubildenden einstellt,
wird mit einem Darlehensteilerlass von 33 Prozent belohnt. Der Erlass
verdoppelt sich für einen weiteren Beschäftigten. Bislang gab es erst
ab zwei Einstellungen einen Darlehenserlass.
Wann und wo ist der Antrag zu stellen?
Anträge auf Meister-BAföG sind im Regelfall bei den kommunalen
Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien
Städten am ständigen Wohnsitz des Antragsstellers zu stellen. Der
Förderantrag sollte dort rechtzeitig vor Beginn der
Fortbildungsmaßnahme eingehen. Denn die Förderung mit
Unterhaltsbeiträgen erfolgt ab Maßnahmebeginn, frühestens jedoch
ab dem Antragsmonat. Spätestens muss eine Förderung bis zum Ende der
Fortbildungsmaßnahme beantragt werden. Bei selbständigen
Fortbildungsabschnitten gilt das Ende des jeweiligen Abschnittes.
Wer hilft weiter?
Die Berater in den Handwerkskammern helfen bei allen Fragen rund um
Weiterbildungsangebote und Fördermöglichkeiten gerne weiter.
Zusätzliche Informationen zum Meister-BAföG bietet zudem die
Internetseite www.meister-bafoeg.info.
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